Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 07. August 1973
§ 5

§ 5 – svwg_ndg_8

(1) Es treten in Kraft a) Artikel 3 am 1. Januar 1975, normal normal b) die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes am Tag nach der Verkündung. normal normal normal arabic (2) (3)

Kurz erklärt

  • Artikel 3 tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
  • Die anderen Vorschriften des Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Es gibt keine weiteren spezifischen Regelungen in diesem Abschnitt.
  • Der Abschnitt enthält keine zusätzlichen Informationen oder Ausnahmen.
  • Der Fokus liegt auf dem Inkrafttreten der Vorschriften.